Welche Maßnahmen können Sie selbst zum Schutz vor Vogelgrippe treffen
Derzeit besteht praktisch keine Gefahr, sich in Deutschland mit dem H5N1-Virus zu infizieren. Trotzdem sollten Sie folgende Ratschläge befolgen:
- Wenn Sie bei einem Spaziergang auf eine ungewöhnliche Ansammlung toter Vögel stoßen, melden Sie dies bitte unverzüglich den zuständigen Veterinär-Behörden (im Zweifelsfall der Polizei). Fassen Sie nichts an und halten Sie genügend Abstand.
- Schützen Sie Ihr Hausgeflügel, indem Sie die Stallpflicht befolgen. So können Ihre Tiere nicht mit dem Kot infizierter Wildvögel in Kontakt kommen. Mit dem Schutz Ihrer Tiere schützen Sie sich auch selbst.
- Halten Sie im Umgang mit Tieren unbedingt die üblichen Hygienevorschriften ein. Nach jedem Kontakt mit lebendem und vor allem verendetem Geflügel sollten Sie sich gründlich reinigen.
- Meiden Sie am besten die unmittelbare Nähe größerer Ansammlungen von Vögeln im Freien. Auch Tauben.
Für Reisen nach Asien, Teilen Südosteuropas, Ägypten und einigen anderen afrikanischen Ländern, in denen die Vogelgrippe grassiert, empfiehlt das Auswärtige Amt spezielle Verhaltensmaßnahmen.
Asien, Südosteuropa und Afrika
In Asien und in Teilen Südosteuropas sowie Afrikas ist die Vogelgrippe verbreitet aufgetreten. Anfang 2007 sind bislang folgende Länder akut betroffen (Stand 7.2.07): China, Hongkong, Kambodscha, Thailand, Vietnam, Indonesien, Süd-Korea, Japan, Pakistan, Russland, Ungarn, Großbritannien, Ägypten und Nigeria.
Bevor Sie in diese oder andere vor allem asiatische und afrikanische Länder reisen, ist es dringend ratsam, sich über den aktuellen Stand zu informieren.
Für Reisen in betroffene Länder empfiehlt das Auswärtige Amt:
- Grundsätzlich ist es verboten, aus Ländern außerhalb der EU Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Geflügelprodukte sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen.
- Meiden Sie den Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel. Verzichten Sie auf den Besuch von Vogel- und Geflügelmärkten.
- Das H5N1-Virus wird durch Erhitzen bei 70 Grad Celsius abgetötet. Diese Temperatur muss beim Kochen oder Braten im Innern von Fleisch oder eines Eis erreicht werden. Nach aktuellem Wissensstand ist der Verzehr von derart zubereiteten Geflügelgerichten und Eiern unbedenklich.
- Tieffrieren bietet keinen Schutz vor der Vogelgrippe, Kälte tötet das Virus nicht ab. Es hilft ihm im Gegenteil zu überdauern.
- Verzehren Sie keine rohen Geflügel- oder Eierspeisen.
- Bei einem Aufenthalt in Ländern mit Vogelgrippe sollten Sie eine gründliche Händehygiene zu betreiben.
- Die Mitnahme der Medikamente Oseltamivir (Tamiflu ®) oder Zanamivir (Relenza ®) wird gegenwärtig nicht empfohlen.
Der aktuelle Influenza-Impfstoff schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe. Experten empfehlen jedoch eine Impfung, wenn Sie in ein Land reisen, in dem die Vogelgrippe grassiert. Dadurch helfen Sie,
- eine Grippeinfektion zu vermeiden, die bei einem Aufenthalt etwa in Asien oder bei Ihrer Rückkehr nach Europa fälschlich für eine Vogelgrippe gehalten wird und zu seuchenhygienischen Maßnahmen (u.a. Absonderung) führen könnte.
- eine gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren zu verhindern, woraus sich ein neues, potentiell pandemisches Virus entwickeln könnte.
Regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie dazu auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


