Vogelgrippe - Welche Schutzmassnahmen werden getroffen?
Welche Schutzmaßnahmen werden von offizieller Seite gegen die Vogelgrippe getroffen?
Meldepflicht
Seit 2003 besteht eine umfassende Meldepflicht für die Bestände aller Geflügelhalter (privat oder gewerblich), damit die Behörden im Ernstfall wissen, wo gefährdetes Geflügel gehalten wird.
Einfuhrverbote
Alle Wege, über die das Virus durch Handel nach Deutschland gelangen könnte, wurden geschlossen. Es besteht ein EU-weites Einfuhrverbot von Geflügel und Geflügelprodukten aus Ländern, in denen das H5N1-Virus grassiert.
Kontrolle an den Grenzen
Um die private Einfuhr von möglicherweise infizierten Geflügelprodukten zu verhindern, werden Reisende aus betroffenen Ländern verstärkt bei der Einreise nach Europa kontrolliert. Erwogen wird eine entsprechende Deklarationspflicht der Einreisenden.
Geflügelpest-Verordnung
Seit dem 19. Oktober 2005 gilt für Geflügelbetriebe die Geflügelpest-Verordnung. Sie sieht u.a. vor,
- eine detaillierte Registerführung (z.B. über Zu- und Abgänge von Geflügel, Zahlen verendeter Tier etc.),
- die Aufzeichnungspflicht für Personen, die gewerbsmäßig in der Geflügelzuchtwirtschaft oder der Ein- oder Ausstallung beschäftigt sind,
- die Pflicht, bei vermehrten Todesfällen von Geflügel Ursachenforschung zu betreiben
- Schutzkleidung zu tragen.
- Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel.
- Sollte es zu einem Seuchenausbruch in einem Betrieb oder privaten Stall kommen, muss ein Sperrbezirk eingerichtet werden und der gesamte Geflügelbestand getötet und fachgerecht entsorgt werden.
So lange in Deutschland nur Wildvögel betroffen sind, zielen die öffentlichen Bemühungen in erster Linie darauf ab, das Überspringen des Virus auf das Haus- und Wirtschaftsgeflügel zu verhindern. Das ist gleichzeitig auch die effektivste Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Aus diesem Grund gilt für alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse die absolute Stallpflicht. Unter bestimmten Bedingungen sind vertretbare Ausnahmen möglich. Die Tiere unterliegen dann aber einer intensiven tierärztlichen Kontrolle und müssen regelmäßig auf Viren getestet werden.
Außerdem darf Geflügel gewerbsmäßig nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Tiere 14 Tage vorher in geschlossenen Ställen gehalten und außerdem längstens zwei Tage vorher tierärztlich untersucht worden sind.
Schutzzonen
Für den Fall, dass irgendwo außerhalb der Ställe bei Wildgeflügel das H5N1-Virus nachgewiesen wurde, werden befristete Schutzzonen von 3 bzw. 10 km rund um den Fundort eingerichtet. Innerhalb dieser Schutzzone besteht in Abstufungen die Pflicht,
- alle Geflügelbetriebe zu identifizieren
- die Eingänge dieser Betriebe zu desinfizieren und
- alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
- Außerdem besteht das Verbot, Geflügel von einem Ort zum anderen zu transportieren.
- Darüber hinaus werden die virologischen Untersuchungen der ansässigen Wildvögel intensiviert.
- Verbot von Geflügelausstellungen. Bis auf Widerruf ist die Durchführung von Geflügelausstellungen vollständig (ohne Ausnahmemöglichkeiten) untersagt. Zudem wurde eine stärkere Reglementierung des gewerbsmäßigen Handels mit Geflügel vorgenommen.
- Monitoring: Wildvögel werden inzwischen verstärkt virologisch gestestet.
Regelmäßig aktualisierte Informationen zu getroffenen Maßnahmen sowie den bestehenden Verordnungen und Regelungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Was wird von offizieller Seite gegen die Gefahr einer für den Menschen gefährlichen Pandemie unternommen?
Die Bundesregierung hat einen so genannten Pandemieplan verabschiedet. Zur Vermeidung einer Pandemie müssen alle vorgenannten Maßnahmen lückenlos umgesetzt werden. Unterdessen sichert der Staat die Produktion und Bereitstellung antiviraler Medikamente und lässt nach Möglichkeiten forschen, Impfstoffe schneller als bisher möglich herzustellen.
Der Pandemieplan regelt das Vorgehen der Behörden nach einem Stufenplan und soll den Schutz und die Versorgung der Bevölkerung sichern.
Mehr Informationen finden Sie dazu beim Robert-Koch-Institut.
Auf den Seiten des Bundesgesundheits-Ministeriums werden Sie zu Ihrer weiteren Information auf verschiedene behördliche Internetportale geführt.


